AGB's
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der
nachstehenden Bedingungen. Dies gilt für laufende und künftige
Geschäftsverbindungen.
2. Angebote
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt
vorbehalten.
2. Unsere Produkte entsprechen den Qualitätsvorschriften und
unterliegen einer ständigen Eigenkontrolle und der vorgeschriebenen
Fremdüberwachung. Eine Gewähr für bestimmte Eigenschaften der
gelieferten Ware, insbesondere hinsichtlich der Verwendbarkeit für die
Zwecke des Kunden, übernehmen wir nicht, es sei denn, dass eine
ausdrückliche schriftliche Vereinbarung erfolgt. Dies gilt auch, wenn
auf entsprechende DIN-Normungen Bezug genommen wird.
3. Preise und Nebenkosten
1. Maßgebend sind in jedem Falle die am Tage der Lieferung gültigen
Preise, falls nicht ausdrücklich ein Festpreis schriftlich vereinbart
worden ist.
2. Preise frei Empfangsort oder Baustelle gelten unter Zugrundelegung
voller Ladungen bei Ausnutzung des vollen Ladegewichtes.
3. Teilmengenlieferung und Ladungsteilung sind nur in Ausnahmefällen
nach vorheriger Vereinbarung gegen Berechnung der Mehrkosten möglich.
Die Entfernung der beiden Entladepunkte darf nicht mehr als 5 km
betragen. Der Zuschlag je Entladestelle beträgt 30.- €.
4. Im Falle einer Auftragsänderung gehen alle Kosten, die durch
Umdisponierung entstehen, zu Lasten des Käufers.
5. Verpackungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
Einwegverpackungsmaterial wird Sortenrein und in sauberem Zustand, im
Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen zurückgenommen. Die Rücknahme
erfasst nicht Ersatz der Kosten der Rücklieferung. Soweit jedoch keine
Rückgabe an uns erfolgt, ist die Beteiligung an und Übernahme von
Entsorgungskosten ausgeschlossen. (Rücklieferungen, die mit
Verpackungen anderer Lieferanten durchsetzt sind, werden nicht
angenommen.)
4. Versand und Gefahrenübergang
1. Der Versand geschieht auf Kosten des Käufers. Auch bei Lieferungen
frei Station, frei Lager und dergleichen erfolgt der Versand auf
Gefahr des Käufers.
2. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an das
Transportunternehmen am Beladeort über. Gleiches gilt für
Selbstabholer.
5. Liefermengen, Lieferqualität
1. Die Übernahme der Ware durch den ersten Spediteur gilt als Beweis
für die Menge und einwandfreie Beschaffenheit.
2. Für die Liefermengen sind die Feststellungen am Beladeort
maßgebend.
3. Handelsüblichen Bruch und Schwund muss der Käufer gegen sich gelten
lassen.
6. Lieferung und Abnahme
1. Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger
Selbstbelieferung, es sei denn, dass wir verbindliche Lieferfristen
schriftlich zugesagt haben. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
Alle Fälle höherer Gewalt, jede Art Störung und Einschränkung der
Lieferungen und des Betriebes, überhaupt alle die Leistung hindernden
oder störenden Umstände, die nicht grob fahrlässig oder schuldhaft von
uns herbeigeführt wurden, berechtigen uns, auch ohne vorherige
Ankündigung - die Lieferung oder Leistung um die Dauer der
Verhinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Daneben
sind wir nach unserer Wahl berechtigt, in Fällen von nicht nur
kurzfristigen Störungen aufgrund höherer Gewalt sofort oder später
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ein solches
Rücktrittsrecht steht uns auch in den Fällen zu, in denen wir unseren
Vertragspflichten ohne unser Verschulden nicht nachkommen können.
2. Falls wir selbst in Verzug geraten oder unsere Vertragspflichten
anderweitig schuldhaft verletzen, muss der Käufer uns eine angemessene
Frist setzen, binnen deren wir die Lieferungen nachholen oder unsere
sonstigen Vertragspflichten zu erfüllen haben. Dies gilt nur insoweit,
als der Käufer uns mit seiner verzugsbegründeten Mahnung nicht
mitteilt, dass er bei Eintritt des Verzuges kein Interesse mehr an der
Ausführung des Vertrages habe. Nach Ablauf dieser Nachfrist darf der
Käufer vom Vertrag insoweit zurücktreten, als die Ware bis zum
Fristablauf nicht geliefert oder die sonstige Vertragsverletzung nicht
behoben ist.
3. Bei Abnahmeverzug des Käufers und nach Ablauf einer durch uns
eingeräumten angemessenen Frist zur Abnahme sind wir berechtigt, die
Lieferung der nicht abgenommenen Ware zu verweigern. Durch den
Abnahmeverzug des Käufers verursachte Schäden und Kosten gehen zu
seinen Lasten.
4. Lieferung frei Baustelle bedeutet Lieferung durch den Anlieferer
unter der Voraussetzung einer für 40t-LKW befahrbaren Anfuhrstraße.
Befördern in den Bau findet nicht statt.
5. Rücksendungen gelieferter Ware werden ohne unsere vorherige
Zustimmung nicht angenommen. Das Transportrisiko
für Rückware trägt der Absender auch dann, wenn die Rückführung mit
LKW des Verkäufers erfolgt.
7.Haftung
1. Bei Verletzung vertraglicher Pflichten haften wir nur für grob
fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten, beschränkt auf den
Nettowarenwert.
2. Haftung wird nur für den unmittelbaren Schaden des Käufers, für
jedes Schadenersatzereignis beschränkt auf den Nettowert, übernommen.
8. Mängelansprüche
1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen
und etwaige Beanstandungen unverzüglich geltend zu machen. Unterlässt
der Käufer die Mängelanzeige oder wird die Ware von ihm verbraucht,
vermischt oder veräußert, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung.
Versteckte Mängel sind unverzüglich, höchstens 2 Tage nach Entdeckung,
uns gegenüber anzuzeigen. Ansprüche wegen versteckter Mängel, die nach
dieser Frist angezeigt werden, sind ausgeschlossen. An beanstandeter
Ware steht uns das Recht zur Besichtigung, Prüfung und Vornahme von
Versuchen zu.
2. Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Käufer es versäumt
hat, Rückgriffsrechte gegen dritte zu wahren (z.B. bahnamtliche
Tatbestandsaufnahme, Teilmengenbescheinigung). Festgestellte Schäden
und Fehlmengen bei Beförderung durch werkseigene oder private LKWs
sind durch schriftliche Erklärung des LKW-Fahrers und der bei der
Entladung beteiligten Personen mit Angabe der
Namen und genauen Anschrift zu belegen.
3. Hat der Käufer Mängelansprüche, sind wir berechtigt, diesen
Anspruch durch Ersatzlieferung zu befriedigen. Kommen wir unserer
Verpflichtung auf Ersatzlieferung nicht oder nicht vertragsgemäß nach,
kann der Käufer den Kaufpreis angemessen mindern oder vom Vertrag
zurücktreten. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist grundsätzlich
ausgeschlossen.
9. Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu
bezahlen. Stundung muss in jedem Falle schriftlich vereinbart werden.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur wegen Ansprüchen aus
demselben Vertragsverhältnis zu. Der Käufer kann nur solche
Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind.
2. Bei Zielüberschreitung werden vom Fälligkeitstag bis zum Tage des
Zahlungseinganges die Kosten und Zinsen berechnet. Zinsen werden mit
2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber mit
9,5% veranschlagt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens
bleibt vorbehalten.
3. Bei Zahlungseinstellung, Stellung eines Antrages auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens des Käufers sind alle Rechnungen des
Verkäufers fällig. Stellt sich bei Vertragsabschluß heraus, dass die
Kreditverhältnisse des Käufers für die Einräumung von Krediten und
Zahlungszielen nicht geeignet sind, ist der Verkäufer berechtigt, nach
seiner Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger oder
nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu
beanspruchen und Erfüllung bis zur Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verweigern. Erfolgen Vorauszahlung oder
Sicherheitszahlung nicht fristgemäß, so kann der Verkäufer vom Vertrag
zurücktreten und Schadenersatzansprüche geltend machen.
10. Eigentumsvorbehalt
1. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte
Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller, auch
der künftigen Forderungen, die der Verkäufer aus der
Geschäftsverbindung gegen den Käufer erwirbt, Eigentum des Verkäufers.
2. Wird die gelieferte Ware durch den Käufer zu einer neuen Sache
verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer. Ein
Eigentumserwerb des Käufers nach § 950 BGB ist ausgeschlossen. Bei
Verarbeitung mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren,
erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem
Verhältnis des Wertes der von ihm gelieferten und anderen Waren zur
Zeit der Verarbeitung. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne
dieser Bedingungen.
3. Der Käufer tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf der
Vorbehaltsware schon jetzt in dem Betrag an den Verkäufer ab, der dem
Wert der Vorbehaltsware entspricht. Erfolgt der Weiterverkauf zusammen
mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren zu einem
Gesamtpreis, so tritt der Käufer schon jetzt seine Forderungen aus dem
Weiterverkauf in dem Betrage an den Verkäufer ab, der dem Wert der
Vorbehaltsware entspricht. Wird Vorbehaltsware, die im Miteigentum des
Verkäufers steht, weiterverkauft, so tritt der Käufer schon jetzt
seine Forderungen aus dem Weiterverkauf in dem Betrag an den Verkäufer
ab, der dem Anteilswert des Verkäufers am Miteigentum entspricht. Wird
Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das
Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt
den ihm gegen den Dritten oder gegen den, den es angeht, erwachsenden
Vergütungsanspruch in dem Betrage an den Verkäufer ab, der den Wert
der Vorbehaltsware entspricht. Steht die Vorbehaltsware im Miteigentum
des Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung auf den Betrag, der
dem Anteilswert des Verkäufers am Miteigentum entspricht. Steht dem
Käufer ein Anspruch auf Bestellung einer Sicherungshypothek nach $ 648
BGB zu, so geht dieser Anspruch in der bezeichneten Höhe auf den
Verkäufer über. Wert der Vorbehaltsware im sinne dieser Bestimmungen
ist der Fakturenwert zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 20%.
Den Rang eines abgetretenen Teilbetrages im Rahmen der dem Käufer
erwachsenen Gesamtforderung bestimmt der Verkäufer.
4. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware (zur
Verwendung des Baumaterials oder zum Einbau) nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass
die Kaufpreisforderungen (Werklohnforderungen oder sonstige
Vergütungsansprüche) gemäß Ziffer 3 auf den Verkäufer übergehen. Zu
anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware (einschließlich ihrer
Verpfändung und Sicherungsübereignung) und zu anderen Verfügungen über
die Forderungen, die er gemäß Ziffer 3 an den Verkäufer abgetreten hat
(einschließlich ihrer Abtretung, Sicherungsabtretung und Verpfändung),
ist der Käufer nicht berechtigt.
5. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs
zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf (der
Werklohnforderungen oder sonstigen Vergütungsansprüche). Von seiner
eigenen Einziehungsbefugnis wird der Verkäufer keinen Gebrauch machen,
solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf
Verlangen hat der Käufer dem Verkäufer die Schuldner der abgetretenen
Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Der
Verkäufer wird hiermit ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung im
Namen des Käufers anzuzeigen. Eine Veräußerung der Forderungen an
einen Faktor ist von der Einzugsermächtigung bzw. bei Abbuchung im
Lastschriftverfahren nicht gedeckt; sie ist nur mit vorheriger
Zustimmung des Verkäufers zulässig.
6. Übersteigt der Wert der dem Verkäufer eingeräumten Sicherungen
seine Forderungen um mehr als 20%, so ist der Verkäufer auf Verlangen
des Käufers insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner
Wahl verpflichtet. Mit der vollen Bezahlung aller Forderungen des
Verkäufers aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum an der
Vorbehaltsware auf den Käufer über. Zugleich erwirbt der Käufer die
Forderungen, die er zur Sicherung seiner Ansprüche des Verkäufers nach
Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen an diesen abgetreten hat.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Der Erfüllungsort für die Lieferung unserer Ware ist das
Lieferwerk.
2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie aus seinem
Entstehen und seiner Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten
ist